Einzelsitzung

Psychologische Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und werden mit 120 EUR verrechnet.

Einen Teil der Kosten können Sie von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen.

Paartherapie

Eine Einheit Paartherapie dauert 90 Minuten und wird mit  250 EUR verrechnet.

Die Kosten für psychologische Leistungen sind laut § 6 (1) Z. 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Absageregelung

Bis zu 48 Stunden im Voraus ist eine Absage des Termins kostenfrei.
Bei weniger als 48 Stunden bzw. Nichterscheinen bitte ich um Verständnis, dass ich die gesamte Einheit in Rechnung stellen muss.

Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung

Mit 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufgenommen. Dies bedeutet aktuell, dass Sie einen Teil der Kosten für die psychologische Therapie von ihrer Krankenkassa zurückerstattet bekommen können. Eine vollständige Abdeckung der klinisch-psychologischen Behandlung durch die Krankenkassen wird hoffentlich bald folgen.

Wieviel erhalten Sie von ihrer Krankenkasse zurück?

Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Beträge rückerstattet.
Für Einzelsitzungen á 50 bzw. 60 Min. gelten folgende Sätze:

Kasse Betrag
ÖGK 33,70 EUR pro Einzelsitzung
SVS 45,00 EUR pro Einzelsitzung
BVAEB 46,60 EUR pro Einzelsitzung

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, fragen Sie bitte nach, ob und wieviel Sie erstattet bekommen.

Voraussetzungen der Rückerstattung der psychologischen Therapie

Damit die Krankenkasse Kosten für die klinisch-psychologische Behandlung erstattet, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Klinisch-psychologische Behandlung. Die Behandlung muss durch eine eingetragene klinische Psychologin erfolgen und als notwendige Krankenbehandlung anerkannt sein. Beides ist selbstverständlich bei mir gegeben.
  2. Es liegt eine Diagnose vor. Damit die Kasse die Kosten übernimmt, muss eine Diagnose (z.B. Depression) vorliegen und auf der Honorarnote vermerkt werden.
  3. Ärztlicher Befund. Die Krankenkasse fordert, dass ein ärztlicher Befund vor der zweiten psychologischen Behandlung eingeholt wird. Dafür können Sie sich an Ihre Hausärztin/ihren Hausarzt wenden. Das Formular zur ärztlichen Bestätigung finden Sie hier.
  4. Einreichung bei der Sozialversicherung. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
  5. Bewilligung nach zehn Einheiten. Ab der elften Sitzung ist eine Bewilligung für die Rückerstattung weiterer Behandlungseinheiten notwendig. Den ausgefüllten Antrag hierfür erhalten Sie von mir und können ihn bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema Kostenzuschuss.